Schlagwort-Archiv: Unfall

Motorrad Unfall auf dem Feldweg

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 15.10.2012 (Az. 12 U 819/11) entschieden, dass ein Kraftradfahrer auf einem nichtzugelassenen Motorrad und ein Fußgänger bei einem Zusammenstoß auf einem Feldweg zu jeweils 50 Prozent haften, wenn sich der Fußgänger dem Motorradfahrer erkennbar als Hindernis in den Weg stellt und ihn am Vorbeifahren hindern will. Im vorliegenden Fall wollte der Fußgänger den Motorradfahrer an der Durchfahrt hindern und stellte sich daher mitten auf den Feldweg und droht mit der Faust. Der Fahrer versuchte dennoch auf dem nur 2,40 m breiten Feldweg an ihm mit einem Abstand von ca. 65 cm vorbeizufahren. Dabei kam es zu einem Unfall, bei dem sich der Fußgänger verletzte. Der Fußgänger bekam eine Teilschuld zugesprochen, da er den Fahrer nötigte und den Unfall mit seinem Verhalten provoziert hat. Der Umstand, dass das Motorrad nicht zugelassen war blieb dabei unbeachtlich. Auch der Motorradfahrer muss die Hälfte des Schadens übernehmen, da er verpflichtet gewesen wäre anzuhalten und zu warten, bis ihm der Fußgänger aus dem Weg geht

Quelle: ADAC

Kfz-Mechaniker überschlägt sich mit BMW

Kirchheim: Ohne Sicherheitsgurt: Kfz-Mechaniker überschlägt sich mit BMW
Kirchheim – Der Fahrer des Autos, der sich am Montagabend in Heimstetten kurz vor der Überführung zur A 99 überschlagen hat, hat den Unfall überraschend glimpflich überstanden.

 

PRESSEMITTEILUNG/DDP DIRECT Bei kurzfristigem Liquiditätsengpass Pfandleihe prüfen
(ddp direct) Viele Gewerbetreibende, Selbständige und Handwerker kennen das Problem: Die geringe Eigenkapitalquote führt in Kombination mit schlechter Zahlungsmoral immer wieder zu Liquiditätsengpässen.

 

Pkw Unfall

Pkw bei Unfall auf der A5 aufgeschlitzt – Fahrer blieb unverletzt
Alsfeld. Am Donnerstag, 10.03.2011, kam es gegen 19:55 Uhr auf der BAB A5, Dreieck Reiskirchen – Hattenbacher Dreieck, Gemarkung Alsfeld, Vogelsbergkreis, Richtung Nord, zu einem Verkehrsunfall. Hierbei wurde ein Pkw regelrecht aufgeschlitzt.

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Pkw stürzt in See: Frau befreit sich selbst
Eine 39-jährige Frau ist Donnerstagfrüh im Waldviertel mit ihrem Pkw in den Dobra-Stausee gestürzt. Die Lenkerin konnte sich aus eigener Kraft aus dem versunkenen Fahrzeug befreien und ans Ufer schwimmen.

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GTÜ: Fahrzeugmängel auf Rekordniveau
Stuttgart (ots) – – Mängelreport deckt gefährliche Entwicklung bei der Hauptuntersuchung auf – Gravierende Pkw-Mängel auf dem Vormarsch Auf deutschen.

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Unfall Stuttgart

SOKO Stuttgart
Michaela Kaufmann wird bei einem Unfall schwer verletzt und liegt seitdem im Koma. Die SOKO findet heraus, dass bei der Unglücksfahrt noch jemand im Wagen war und dieser Unbekannte ließ die Schwerverletzte hilflos an der Unfallstelle zurück.

 

Verkehrsunfall: Toter hatte Schusswunde
HAMBURG. Alles sah nach einem halbwegs normalen Verkehrsunfall aus. Einem mit schlimmem Ende und unter ungewöhnliche Umständen zwar, aber wohl ein Unfall. Im Hamburger Stadtteil Hamm war am Montagabend ein schwarzer Mercedes mit hohem Tempo gegen einen Baum geprallt.

 

Autokauf – Kunden können höhere Rabatte rausschlagen

Autokauf – Kunden können höhere Rabatte rausschlagen
Der Kampf um Kunden auf dem deutschen Automarkt kommt auch Käufern von Gebrauchtwagen verstärkt zugute. Nach einer Studie sind die Rabatte der Händler im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

 

Erstes Auto, erste Fahrt, erster Unfall
An einem Betonpfosten endete die Testfahrt einer Fahranfängerin aus dem Unterallgäu mit ihrem gerade erst erworbenen Gebrauchtwagen. Die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden, am Auto entstand wirtschaftlicher Totalschaden.

 

Krefeld: Mysteriöser Unfall: Pkw brennt lichterloh

Krefeld: Mysteriöser Unfall: Pkw brennt lichterloh
Krefeld (RPO) In der Nacht zu Montag ist ein Pkw auf der A57 zwischen Gartenstadt und Krefeld Zentrum ins Schleudern geraten, mit der Leitplanke kollidiert und in Brand geraten. Vom Fahrer fehlt jede Spur.

 

Kubica denkt bereits ans Comeback
Robert Kubica kann sich nicht an seinen schweren Rallye-Unfall erinnern. Der Pole denkt aber bereits an seine Rückkehr in die Formel 1.

 

Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen

Käufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen.

Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag ausgewiesen war. Im Jahr darauf erlitt sie selbst einen unverschuldeten Auffahrunfall, wobei der Sachverständige Reparaturkosten von rund 2 800 Euro veranschlagte. Ehrlicherweise wies sie auf den Vorschaden hin und betonte, dieser sei einwandfrei repariert gewesen. Die Versicherung des Unfallgegners nahm einen Nachbesichtigung vor und wollte lediglich 343,77 Euro Reparaturkosten als durch den aktuellen Unfall bedingt zahlen. Das weitere Schadensbild decke sich mit dem des früheren Unfalls, sei also nicht eindeutig dem aktuellen Unfall zuzuordnen.

Zur Überraschung und zum Entsetzen der Frau erhielt der Versicherer vor dem Landgericht Recht, nachdem das Amtsgericht als Vorinstanz noch voll hinter der Geschädigten gestanden hatte. Nach Ansicht der Richter ist bei einem weiteren Unfall nur der Betrag zu ersetzen, der zur Wiederherstellung des Zustandes nach dem ersten Unfall notwendig ist. Dieser muss durch Vorlage der Reparaturrechnung beziehungsweise durch Angabe der Werkstatt belegt sein. Dabei zeigte sich das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass der Vorunfall nicht in die Besitzzeit der Autofahrerin fiel und sie deshalb entsprechende Darlegungsschwierigkeiten hatte. Der zu beurteilende Unfall habe denselben Teil des Autos betroffen wie der frühere Unfall. Es handele sich um sogenannte „kompatible Schäden“. Diese seien solange nicht zu ersetzen, wie eine Deckung des Schadensbildes beider Unfälle nicht auszuschließen sei. Die Frau muss also die von ihr veranlasste und durchgeführte Reparatur des zweiten Unfallschadens selbst bezahlen (LG Flensburg, 1 S 59/07, SVR 2008, 424).

Quelle:Foscus.de

Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

Automarken: Alfa Romeo, Audi, BMW, Bentley, Bugatti, Citroen, Dacia, Daihatsu, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land-Rover, Lexus, Maserati, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Tata, Toyota, VW, Volkswagen, Volvo, Porsche Ankauf.