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Volkswagen übernimmt Vertriebsgeschäft der Porsche Holding Salzburg

Volkswagen übernimmt Vertriebsgeschäft der Porsche Holding Salzburg
Wolfsburg (aktiencheck.de AG) – Der Automobilkonzern Volkswagen AG ( Volkswagen vz ) hat wie angekündigt den operativen Geschäftsbetrieb der Porsche Holding Salzburg.

 

mitarbeitender Miteigentümer
Gut am Markt positioniertes, über viele Jahre hoch rentables Autohaus mit europäischer Markenvertretung in Kreisstadt in Südniedersachsen sucht mitarbeitenden Miteigentümer.

 

Winterkorn denkt über neue Porsche-Modelle nach!

Unter seinem neuen Inhaber Volkswagen soll Porsche anscheinend gleich drei neue Modelle auflegen. “Vorstellbar wäre ein Fahrzeug unterhalb Porsches bislang kleinstem Modell, dem Boxster”, sagte der VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn. Daneben könne er sich auch gut einen “kleineren Bruder” für den Geländewagen Cayenne vorstellen, sowie ein zusätzliches Modell des Panamera.

Das Ziel sei es bis 2012 oder 2013 auf 150.000 verkaufte Fahrzeuge pro Jahr zu kommen, wie Winterkorn forderte. Nicht ausschließen wollte der Konzernlenker, dass es im Jahr 2018 bereits 200.000 Einheiten sein könnten. In diesem Jahr geht man wegen den weltweiten Absatzproblemen von rund 75.000 verkauften Autos aus. Auch von der künftigen Zusammenarbeit mit Suzuki verspricht sich Winterkorn viel. “Suzuki wäre wegen seiner Kleinwagen-Kompetenz ein guter Partner.”

Quelle: www.dasautoblog.com

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Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

Automarken: Alfa Romeo, Audi, BMW, Bentley, Bugatti, Citroen, Dacia, Daihatsu, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land-Rover, Lexus, Maserati, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Tata, Toyota, VW, Volkswagen, Volvo, Porsche Ankauf.

Benziner oder Diesel, was ist besser?

Autokauf –  Gebrauchtwagen Tipps

In Zeiten hoher Benzinpreise überlegen viele, sich einen Diesel zu kaufen. Aber Diesel lohnt sich lange nicht für jeden. Zwar ist der Verbrauch bei Diesel niedriger als bei Benzin, doch dafür sind die Neuwagenpreise von Dieselautos in der Regel höher. Gerade bei kleineren Autos sollte man genau rechnen, ob sich die Mehrinvestition lohnt. Sparsame Benziner verbrauchen oft nur fünf oder sechs Liter Normalbenzin. Ein kleiner Diesel braucht vielleicht vier bis fünf Liter. Da kann es lange dauern, bis sich der Mehrpreis bei einem Diesel rechnet.

Teure Diesel-Versicherungen
Also: Diesel oder Benziner? Nachdem die Versicherungen für Dieselmodelle teilweise deutlich höher liegen – Vielfahrer haben ein höheres Unfallrisiko, und bei Langfingern sind Diesel auch beliebt – muss man da schon mit spitzem Stift rechnen.

Diesel erst bei hohen Laufleistungen rentabel
Experten des Automobilclubs ADAC haben 50 verschiedene Autotypen getestet und Folgendes herausgefunden: Wenn man durchschnittlich viel fährt – das sind etwa 15.000 Kilometer pro Jahr –, dann hat der Benziner in der Regel die Nase vorn. Erst ab 30.000 Kilometern pro Jahr gewinnt recht eindeutig die Dieselvariante.

Quelle:auto-news.de