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Abwrackprämie: Vor Verschrottung Gutachten einholen

Die Umweltprämie ist Teil des Konjunkturpakets 2, das die Bundesregierung verabschiedet hat. 2.500 Euro gibt der Staat dazu, wenn man sich ein neues Auto kauft und dafür sein altes verschrotten lässt. Das Ziel ist unter anderem, die gebeutelte Autoindustrie zu stärken und veraltete Fahrzeuge aus Sicherheits- und Umweltgründen aus dem Verkehr ziehen. Die Experten vom TÜV Süd raten jedoch, vor der Verschrottung erst einmal ein Wertgutachten einzuholen.

Oberklassewagen sind mehr wert
Grundsätzlich rechnet sich die Umweltprämie für alle mindestens neun Jahre alten Fahrzeuge, deren Wert unterhalb 2.500 Euro liegt. Allerdings muss man beachten, dass zirka neun Jahre alte Mittel- oder Oberklassewagen einen durchschnittlichen Restwert von mindestens 4.000 Euro haben und bei einem Verkauf somit mehr Geld einbringen würden als die Prämie. Bevor das Auto also in Richtung Schrottplatz gesteuert wird, sollte man sich unbedingt erkundigen, ob das Fahrzeug Potenzial zum Oldtimer hat, so der TÜV Süd.

Neuwagen bietet viele Vorteile
Gefragt sind derzeit auch Youngtimer, also Fahrzeuge, die auf dem Weg zum Oldtimer sind. Für diese werden oftmals Preise über dem Restwert bezahlt. Weniger als 2.500 Euro bekommt man meist nur für Kleinwagen. Bei solchen Autos raten die TÜV-Süd-Gebrauchtwagenexperten zu einem Wertgutachten über den exakten Marktwert. Die Vorteile eines Neuwagens liegen auf der Hand: Lange keine Reparaturen, bessere Sicherheitsausstattung und Umweltfreundlichkeit. Wählt man ein Auto mit Schadstoffnorm Euro 5 oder Euro 6, streicht man zusätzlich noch eine Steuerbefreiung ein, denn 2009 und 2010 muss dem Fiskus nichts bezahlt werden.

Wertverlust einkalkulieren
Geht die Rechnung nur knapp zugunsten der Umweltprämie aus, sollte man auch den Wertverlust eines Neuwagens mit einkalkulieren, so der TÜV Süd. Der kann gerade im ersten Jahr je nach Fahrzeug bei mehr als 20 Prozent liegen. Wer sich also für 15.000 Euro einen neuen Kleinwagen kauft, verliert im ersten Jahr mehr Geld, als er durch die Prämie eingenommen hat.

Jahreswagen überlegenswert
Um dem Wertverlust entgegenzuwirken, ist laut TÜV Süd der Kauf eines Jahreswagens überlegenswert. Damit umgeht man den drastischen Wertverlust im ersten Jahr und fährt mit der Umweltprämie wieder eher in die Gewinnzone. Noch positiver fällt die Rechnung für den aus, der sich für einen Vorführwagen entscheidet. Händler halten dafür besondere Rabatte bereit.

Ohne Bürokratie geht es nicht
Seit kurzem hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf seiner Internetseite ein Antragsformular zum Download bereit. Beigefügt werden müssen der Verschrottungsnachweis, die Abmeldebestätigung, die Zulassungsbescheinigung und die Rechnungskopie oder der Leasingvertrag für den Neuen. Einfacher geht es, wenn man die Formalitäten vom Händler erledigen lässt, so der TÜV Süd.

Ordentlich feilschen
Der TÜV Süd empfiehlt, die Umweltprämie nicht sofort beim Feilschen miteinzubeziehen. „Auf jeden Fall sollte man erst einmal so tun, als ob man normal verhandelt“, so TÜV-Süd-Experte Philip Puls. Stehen Rabatte erst einmal fest, kann der Händler sie aufgrund der staatlichen Hilfe schwer wieder zurücknehmen.

Die Zeit läuft ab
Wer sich dazu entschließt, die Umweltprämie in Anspruch zu nehmen, sollte sich schnell entscheiden. Die Bundesregierung hat den Abwracktopf nämlich mit einem Deckel versehen. Bei 1,5 Milliarden Euro ist Schluss. Rein rechnerisch können 600.000 Autos mit Bonus verschrottet werden. Beim momentanen Run auf die Autohäuser könnte der Topf schnell leer sein, so der TÜV Süd.

Quelle:auto-news.de

Richtig „abwracken“

Umweltprämie darf nicht zur Lotterie werden

Die vom Staat gewährte Umweltprämie für die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos könnte für viele Autokäufer zur Lotterie werden. Denn der Zuschuss vom Staat wird nach einer Information des ADAC erst bei Zulassung und nicht schon beim Kauf fällig. Das kann dazu führen, dass Käufer von Autos mit langen Lieferzeiten leer ausgehen, wenn am Tag der Zulassung der Prämientopf bereits leer ist. Nach Ansicht des ADAC müssen auch diese Fahrzeuge bezuschusst werden.

Darüber hinaus enthält die erfolgversprechende Umweltprämie laut ADAC für viele Verbraucher im Detail noch weitere Fußangeln. So haben Gebrauchtwagenhändler schon Autos zum Jahreswagen erklärt, obwohl diese für das Förderprogramm offensichtlich nicht in Frage kommen, weil sie zu alt sind. Wer jetzt über einen Autokauf bei gleichzeitiger Verschrottung seines alten Autos nachdenkt, sollte unbedingt folgende ADAC-Tipps beachten:

Bei der Kaufberatung wie üblich Preise und Angebote verschiedener Händler vergleichen. Rabatte sind trotz Umweltprämie möglich, denn die Umweltprämie ist kein Entgegenkommen des Händlers.

Viele neun Jahre alten Autos sind mehr wert als 2 500 Euro. Nicht vor-schnell ein Auto verschrotten lassen, das auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen höheren Preis erzielen kann.

Bei Sonderaktionen der Händler genau prüfen, was versprochen wird und weitere Angebote zum Vergleich einholen.

Gegebenenfalls das Auto selbst zum Verwerter bringen. Ist dieser bereit das Fahrzeug zu einem Restwert anzukaufen,  gibt es zur Umweltprämie noch einen schönen Aufschlag.

 

Quelle:adac.de