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Der VW Passat Variant ist der Allrounder unter den Autos.

Wieso Allrounder? Der VW Passat Variant ist seit Jahren ein begehrtes Fahrzeug. Egal ob für Familien, als Transportmittel oder als sportliches Automobil mit V6 4Motion.

Es gibt ihn für fast jeden Geschmack.

Mit der veränderten neuen Optik an der Front und dem Heck ist VW auf jeden Fall ein guter Griff gelungen. Der neue VW Passat Variant hat moderne und elegante Züge bekommen, dadurch kann er mit allen Autos seiner Klasse problemlos konkurrieren ohne sich verstecken zu müssen.

Das Familienauto.

Seit Jahren ist der VW Passat Variant als Familienauto bekannt und das nicht zu Unrecht. Er bietet für alle Passagiere mehr als genügend Platz und mit seinem Kofferraum von 603 bis 1731 Litern können Sie viel Gepäck oder Ausrüstung transportieren.

Auf längeren Strecken machen sich die überaus gut geschnittenen Sitze und der Komfort positiv bemerkbar. Auch an zusätzlicher Elektronik wurde nicht gespart.

Die sportliche Variante.

Nicht nur als Großraumlimousine ist der Passat begehrt, auch mit seinem V6 4Motion Allradantrieb stellt er für alle Fans von Sportwagen eine Alternative dar. Der V6 4Motion hat eine Motorleistung von 300 PS und beschleunigt in 5,7 Sekunden auf 100 km/h. Mit den 235mm breiten Reifen auf einer 18 Zoll Felge ist der Passat auch für hohe Geschwindigkeiten gut bestückt.

VW Passat Variant EU-Neuwagen?

Ja es gibt den VW Passat Variant EU-Neuwagen. Auf dem europäischen Automarkt bekommen Sie heute alle Autos zu sehr günstigen Preisen. Alle gängigen Ausstattungen (Trendline, Comfortline, Highline) und alle Motorvarianten (105 PS bis 300 PS Diesel und Bezinmotoren) stehen zur Auswahl.

Auch beim VW Passat Variant EU-Neuwagen besteht die Möglichkeit zusätzliche Optionen und Ausstattungen zu wählen. Sie können den VW Passat Variant EU-Neuwagen nach Ihren Wünschen konfigurieren und zusammenstellen.

Es zahlt sich aus, wenn Sie sich für einen VW Passat Variant EU-Neuwagen entscheiden. Sie können schnell einige tausend Euro einsparen, je nach Ausstattung und Motorvariante.

Winterkorn denkt über neue Porsche-Modelle nach!

Unter seinem neuen Inhaber Volkswagen soll Porsche anscheinend gleich drei neue Modelle auflegen. “Vorstellbar wäre ein Fahrzeug unterhalb Porsches bislang kleinstem Modell, dem Boxster”, sagte der VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn. Daneben könne er sich auch gut einen “kleineren Bruder” für den Geländewagen Cayenne vorstellen, sowie ein zusätzliches Modell des Panamera.

Das Ziel sei es bis 2012 oder 2013 auf 150.000 verkaufte Fahrzeuge pro Jahr zu kommen, wie Winterkorn forderte. Nicht ausschließen wollte der Konzernlenker, dass es im Jahr 2018 bereits 200.000 Einheiten sein könnten. In diesem Jahr geht man wegen den weltweiten Absatzproblemen von rund 75.000 verkauften Autos aus. Auch von der künftigen Zusammenarbeit mit Suzuki verspricht sich Winterkorn viel. “Suzuki wäre wegen seiner Kleinwagen-Kompetenz ein guter Partner.”

Quelle: www.dasautoblog.com

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Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

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