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Beim Gebrauchtkauf schon an den Wiederverkauf denken

Wenn Sie ein Gebrauchtauto kaufen, denken Sie vielleicht noch nicht daran, es wieder zu verkaufen. Vielleicht gefällt Ihnen der Neue so gut, dass Sie glauben, ihn erst wieder herzugeben, wenn er zum Schrottplatz muss. Doch es könnte ein, dass in zwei, drei Jahren ein Kombi her muss, weil Sie für Ihr neues Hobby ein Sportgerät transportieren möchten.

Schnell vergessene Trendautos
Natürlich verliert jedes Auto mit der Zeit an Wert – rare Oldtimer einmal ausgenommen. Und mit dem Wert geht es bei verschiedenen Autos verschieden schnell bergab. Zum Beispiel bei Mode-Autos: Der Opel Tigra war eine Zeit lang ziemlich im Trend, jetzt aber will ihn kaum mehr einer haben.

Extras verlieren schnell an Wert
Bei Zusatzausstattungen sollte man wiederum wissen, dass sie meistens schneller an Wert verlieren als das Auto an sich. Ein Zusatzfeature wie ein Schiebedach nimmt man als Käufer zwar gern zur Kenntnis, honoriert es aber nicht allzu sehr durch einen höheren Preis. Also: Denken Sie schon beim Kauf eines Gebrauchtwagens an den späteren Wiederverkauf.

Quelle:auto-news.de

Gebrauchtkauf: Was bei der Besichtigung zu beachten ist

Sie haben eine Anzeige gefunden, in der ein passender Gebrauchtwagen angeboten wird? Haben Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen? Dann ist der nächste Schritt die Besichtigung.

Des Autofahrers liebster Freund: Rost
Auch wenn der Verkäufer beteuert, das Auto wäre ab Werk vollverzinkt, sollten Sie es auf Rost prüfen. Anfällig sind besonders der Bereich um die Türen, die Heckklappe oder der Kofferraumdeckel und die Motorhaube. Verborgene Roststellen können Sie mit einem Magneten aufspüren. Damit der Lack nicht verkratzt, umwickeln Sie den Magneten mit einem Lappen. Dann fahren Sie damit über verdächtige Stellen. Am “gesunden” Blech haftet der Magnet ziemlich stark, an rostigen Stellen wesentlich schwächer.

Auch das Wageninnere checken
Sehen Sie im Wageninneren unter der Bodenauskleidung nach und legen Sie die Rückbank um, wenn das möglich ist. Vielleicht entdecken Sie Rost darunter. Sie sollten auch einen Blick in den Kofferraum werfen. In der Reserverad-Mulde sammelt sich manchmal Wasser und lässt das Blech von innen rosten.

Unterboden-Check
Nach Rost sollten Sie auch unter dem Auto suchen. Dort ist er zwar schwer zu entdecken, aber probieren sollten Sie es. Wenn Sie schon mal unter dem Auto liegen, können Sie auch mal einen Blick in die Innenseiten der Kotflügel werfen. Dort rostet es oft zuerst.

Verräterische Ölspuren
Nicht nur auf Rost sollten Sie unter dem Auto achten. Ölspuren an den Seiten oder unter dem Motor deuten auf eine undichte Maschine hin. Das Öl kann außerdem Lichtmaschine und Kupplung gefährden. Wenn Sie an den Gummimanschetten der Antriebsgelenke Fettspuren entdecken, könnten Risse darin sein. Das Spiel in den Antriebsgelenken darf nicht zu groß sein. Um das zu testen, drehen Sie die Antriebsräder am Reifen behutsam hin und her, um zu sehen, wann der Antrieb greift.

Knicke in den Bremsschläuchen?
In den Bremsschläuchen sollte kein Knick oder gar ein Loch sein. Feuchtigkeit an den Schläuchen ist ein Hinweis, dass sie eventuell nicht dicht sind. Die Bremsschläuche sollten außerdem mindestens vier Millimeter dick sein. Stellen Sie auch sicher, dass Radaufhängungen und Stoßdämpfer fest sind. Defekte Stoßdämpfer machen sich auch an den Laufflächen der Reifen bemerkbar – dann ist die Lauffläche an einer ovalen Stelle abgerieben. Ölspuren auf dem Dämpferrohr sind ebenfalls Hinweise auf Stoßdämpferdefekte.

Auspuffanlage überprüfen
Zum Schluss sollten Sie die gesamte Auspuffanlage checken. Wichtig ist, dass sie gut befestigt ist und keine Roststellen zeigt.

Türen und Innenraum
Schließen Sie am besten jede Tür mit dem Schlüssel auf und zu. Wenn nämlich ein Schloss kaputt ist, kommen Zusatzkosten auf Sie zu. Beim Öffnen und Schließen der Türen merken Sie, ob die Scharniere noch in Ordnung sind. Schauen Sie sich auch die Dichtungen rund um die Türen an. Wenn sie porös sind, klemmen Sie ein Stück Papier an der verdächtigen Stelle in die Tür ein und versuchen, es von außen herauszuziehen. Wenn das ohne Widerstand klappt, dann ist die Tür undicht und muss neu eingepasst werden. Das kostet.

Lenkradspiel testen
Jetzt testen Sie das Lenkradspiel. Setzen Sie sich ans Steuer und öffnen Sie das Fenster. Lehnen Sie sich hinaus, bis Sie das Vorderrad sehen und drehen Sie ganz leicht am Lenkrad. Wenn Sie das Lenkrad mehr als zwei Finger breit drehen können, ohne dass sich das Rad bewegt, dann ist das Spiel zu groß. Wenn das Auto Servolenkung hat, sollten Sie das Lenkrad bei laufendem Motor einmal ganz nach links und einmal ganz nach rechts drehen. Dabei dürfen keine Geräusche zu hören sein.

Quelle:auto-news.de

Gebrauchtwagenkäufer sollten auf ESP achten!

Wer sich lieber einen Gebrauchtwagen anschaffen will, sollte dabei laut der “Unfallforschung der Versicherer” darauf achten, dass ESP in der Ausstattung enthalten ist. Neben dem viel höheren Sicherheitsaspekt lassen sich Autos mit dem Anti-Schleuder-Programm später auch wieder besser verkaufen. Die Suche bei Kleinwagen mit ESP dürfte sich allerdings etwas schwieriger gestalten, da bislang bei den Gebrauchten in diesem Segment wenige Autos ESP serienmäßig an Bord haben.

Quelle:dasautoblog.com

Fiat lockt mit Schnäppchenpreisen für Gebrauchtwagen-Fahrer!

Für die Kunden, die bislang noch einen Gebrauchtwagen besitzen hat Fiat jetzt ein neues Sonderangebots-Paket parat. Sie erhalten von dem Hersteller demnach den Kleinstwagen Panda zum Einstiegspreis von nur 4.990 Euro, im Gegenzug wandert die staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro allerdings in die Hände des Händlers. Auch das Modell Grande Punto kann man bei der Aktion der Italiener für 6.490 Euro kaufen, der kompakte Bravo kostet 9.990 Euro.

Auf Wunsch des Kunden ist das neue Angebot natürlich auch mit einer Finanzierung kombinierbar, wobei die komplette Abwicklung des Prämienantrags der jeweilige Fiat-Händler übernimmt. Dank des Sonderrabatt ist der Fiat Panda momentan unschlagbar billig und sogar das günstigste Auto auf dem deutschen Markt.

In der Basisversion wird der Fünftürer von einem 1,1-Liter-Ottomotor mit 54 PS Leistung angetrieben und beeinhaltet serienmäßig zwei Airbags sowie eine Servolenkung. Der offizielle Einstiegspreis für den kleinen Italiener liegt bei 9.690 Euro.

Quelle: dasautoblog.com

Rumaenien will KfZ-Gebuehr verdreifachen

Da hör sich einer mal das an: In Rumänien ist ein Streit ausgebrochen, weil die Kfz-Zulassungsgebühr nicht einfach nur erhöht, sondern verdreifacht werden soll. Dabei richtet sich diese Erhöhung ausschließlich gegen ausländische Fahrzeuge. Auf den Streit wurde auch die EU aufmerksam und schaltet sich nun ein und sagt, dass diese Anmeldegebühr für ausländische Gebrauchtwagen gegen die Verordnungen der EU verstößt. Mit dieser Maßnahme möchte man wohl der Tatsache entgegenwirken, dass die Gebrauchtwagen-Anmeldungen von importierten Fahrzeugen um 150 Prozent gestiegen ist, während die Renault-Tochter Dacia erhebliche Absatzeinbußen erleidet.

Wenn die Verordnung wirklich durchkommen würde, hätte dies weitreichende Folgen. Viele Rumänen haben sich ein Auto im Ausland gekauft und könnten sich nun die Anmeldung gar nicht leisten. Aber auch Auto-Händler wären betroffen, die Ihre Gebrauchtwagen aus dem Ausland nicht mehr verkauft bekämen.

Quelle: dasautoblog.com

Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen

Käufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen.

Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag ausgewiesen war. Im Jahr darauf erlitt sie selbst einen unverschuldeten Auffahrunfall, wobei der Sachverständige Reparaturkosten von rund 2 800 Euro veranschlagte. Ehrlicherweise wies sie auf den Vorschaden hin und betonte, dieser sei einwandfrei repariert gewesen. Die Versicherung des Unfallgegners nahm einen Nachbesichtigung vor und wollte lediglich 343,77 Euro Reparaturkosten als durch den aktuellen Unfall bedingt zahlen. Das weitere Schadensbild decke sich mit dem des früheren Unfalls, sei also nicht eindeutig dem aktuellen Unfall zuzuordnen.

Zur Überraschung und zum Entsetzen der Frau erhielt der Versicherer vor dem Landgericht Recht, nachdem das Amtsgericht als Vorinstanz noch voll hinter der Geschädigten gestanden hatte. Nach Ansicht der Richter ist bei einem weiteren Unfall nur der Betrag zu ersetzen, der zur Wiederherstellung des Zustandes nach dem ersten Unfall notwendig ist. Dieser muss durch Vorlage der Reparaturrechnung beziehungsweise durch Angabe der Werkstatt belegt sein. Dabei zeigte sich das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass der Vorunfall nicht in die Besitzzeit der Autofahrerin fiel und sie deshalb entsprechende Darlegungsschwierigkeiten hatte. Der zu beurteilende Unfall habe denselben Teil des Autos betroffen wie der frühere Unfall. Es handele sich um sogenannte „kompatible Schäden“. Diese seien solange nicht zu ersetzen, wie eine Deckung des Schadensbildes beider Unfälle nicht auszuschließen sei. Die Frau muss also die von ihr veranlasste und durchgeführte Reparatur des zweiten Unfallschadens selbst bezahlen (LG Flensburg, 1 S 59/07, SVR 2008, 424).

Quelle:Foscus.de

Richtig „abwracken“

Umweltprämie darf nicht zur Lotterie werden

Die vom Staat gewährte Umweltprämie für die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos könnte für viele Autokäufer zur Lotterie werden. Denn der Zuschuss vom Staat wird nach einer Information des ADAC erst bei Zulassung und nicht schon beim Kauf fällig. Das kann dazu führen, dass Käufer von Autos mit langen Lieferzeiten leer ausgehen, wenn am Tag der Zulassung der Prämientopf bereits leer ist. Nach Ansicht des ADAC müssen auch diese Fahrzeuge bezuschusst werden.

Darüber hinaus enthält die erfolgversprechende Umweltprämie laut ADAC für viele Verbraucher im Detail noch weitere Fußangeln. So haben Gebrauchtwagenhändler schon Autos zum Jahreswagen erklärt, obwohl diese für das Förderprogramm offensichtlich nicht in Frage kommen, weil sie zu alt sind. Wer jetzt über einen Autokauf bei gleichzeitiger Verschrottung seines alten Autos nachdenkt, sollte unbedingt folgende ADAC-Tipps beachten:

Bei der Kaufberatung wie üblich Preise und Angebote verschiedener Händler vergleichen. Rabatte sind trotz Umweltprämie möglich, denn die Umweltprämie ist kein Entgegenkommen des Händlers.

Viele neun Jahre alten Autos sind mehr wert als 2 500 Euro. Nicht vor-schnell ein Auto verschrotten lassen, das auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen höheren Preis erzielen kann.

Bei Sonderaktionen der Händler genau prüfen, was versprochen wird und weitere Angebote zum Vergleich einholen.

Gegebenenfalls das Auto selbst zum Verwerter bringen. Ist dieser bereit das Fahrzeug zu einem Restwert anzukaufen,  gibt es zur Umweltprämie noch einen schönen Aufschlag.

 

Quelle:adac.de

Schwarz ist die beliebteste Autofarbe

Es gab Zeiten in denen Autos rot sein mussten, oder blau. Das ist schon seit Längerem vorbei. Der Gebrauchtwagen-Käufer ist alles andere als bunt. Eine Auswertung der Suchanfragen des Online-Portals “Auto.de” hat ergeben, dass Schwarz der beliebteste Lack bei Gebrauchtwagen ist. Demnach wählten 50 Prozent der Nutzer Schwarz als Wunschfarbe für ihr gesuchtes Fahrzeug. Silber ist ebenfalls sehr beliebt und folgt mit 30 Prozent…

Interessanterweise sind die Gebrauchtwagen-Suchanfragen so wenig bunt, dass sogar das lang verschmähte Weiß, mit fünf Prozent der Anfragen, Blau mit vier und Rot mit drei Prozent verdrängt.

Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

Automarken: Alfa Romeo, Audi, BMW, Bentley, Bugatti, Citroen, Dacia, Daihatsu, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land-Rover, Lexus, Maserati, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Tata, Toyota, VW, Volkswagen, Volvo, Porsche Ankauf.

Benziner oder Diesel, was ist besser?

Autokauf –  Gebrauchtwagen Tipps

In Zeiten hoher Benzinpreise überlegen viele, sich einen Diesel zu kaufen. Aber Diesel lohnt sich lange nicht für jeden. Zwar ist der Verbrauch bei Diesel niedriger als bei Benzin, doch dafür sind die Neuwagenpreise von Dieselautos in der Regel höher. Gerade bei kleineren Autos sollte man genau rechnen, ob sich die Mehrinvestition lohnt. Sparsame Benziner verbrauchen oft nur fünf oder sechs Liter Normalbenzin. Ein kleiner Diesel braucht vielleicht vier bis fünf Liter. Da kann es lange dauern, bis sich der Mehrpreis bei einem Diesel rechnet.

Teure Diesel-Versicherungen
Also: Diesel oder Benziner? Nachdem die Versicherungen für Dieselmodelle teilweise deutlich höher liegen – Vielfahrer haben ein höheres Unfallrisiko, und bei Langfingern sind Diesel auch beliebt – muss man da schon mit spitzem Stift rechnen.

Diesel erst bei hohen Laufleistungen rentabel
Experten des Automobilclubs ADAC haben 50 verschiedene Autotypen getestet und Folgendes herausgefunden: Wenn man durchschnittlich viel fährt – das sind etwa 15.000 Kilometer pro Jahr –, dann hat der Benziner in der Regel die Nase vorn. Erst ab 30.000 Kilometern pro Jahr gewinnt recht eindeutig die Dieselvariante.

Quelle:auto-news.de