Schlagwort-Archiv: Autos

Autos

Skoda – erfolgreiche Werbung

DJ pressetext.de: New Car Monitor – erfolgreiche Werbun.
Frankfurt am Main (pts/04.04.2011/13:00) -Die PKW-Marke Skoda hat im Frühjahr 2011 hoch effizient geworben. Lag die ungestützte Markenbekanntheit im Februar 2010 noch bei 26 Prozent, so konnte der Automobilhersteller diesen Wert im Februar 2011 um 6 Prozentpunkte auf 32 Prozent steigern.

 

 

Strahlentest für Autos aus Japan
Deutsche Importeure japanischer PKW prüfen Fahrzeuge und Teile auf mögliche Belastung. Ein westfälischer Autozulieferer prüft bereits die Voraussetzungen für Kurzarbeit, der Industrieversicherer HDI-Gerling befürchtet Schadenersatzforderungen.

 

 

Kfz-Mechaniker überschlägt sich mit BMW

Kirchheim: Ohne Sicherheitsgurt: Kfz-Mechaniker überschlägt sich mit BMW
Kirchheim – Der Fahrer des Autos, der sich am Montagabend in Heimstetten kurz vor der Überführung zur A 99 überschlagen hat, hat den Unfall überraschend glimpflich überstanden.

 

PRESSEMITTEILUNG/DDP DIRECT Bei kurzfristigem Liquiditätsengpass Pfandleihe prüfen
(ddp direct) Viele Gewerbetreibende, Selbständige und Handwerker kennen das Problem: Die geringe Eigenkapitalquote führt in Kombination mit schlechter Zahlungsmoral immer wieder zu Liquiditätsengpässen.

 

Pkw “flog” in Stausee: Lenkerin befreite sich selbst

Pkw “flog” in Stausee: Lenkerin befreite sich selbst
Eine 39-jährige Frau ist Donnerstag früh in Rastenfeld (Bezirk Krems) mit ihrem Pkw in den Dobra-Stausee geflogen. Die Lenkerin konnte sich noch selbst aus dem versunkenen Fahrzeug befreien und ans Ufer schwimmen.

 

Wildunfall mit hohem Sachschaden
(P). Am Mittwochmorgen befuhr eine Pkw-Fahrerin die Bundesstraße von Laubach in Richtung Schotten. Kurz hinter dem Jägerhaus wechselten mehrere Hirsche über die Fahrbahn. Eine Hirschkuh wurde vom Pkw erfasst und auf die Seite geschleudert, wo sie verendete.

 

Rosenheim: Junge Frau wurde bei Frontalzusammenstoß nur leicht verletzt
Rosenheim – Ein Frontalzusammenstoß zwischen zwei Pkw endete für eine 24- Jährige glimpflich: Sie erlitt lediglich Prellungen. Die beiden Autos mussten abgeschleppt werden.

 

Re: bevor PKW aus den Städten verbannt werden …
> > In Bus und Bahn kann man auch > > wunderbar ein Buch lesen oder ein Hörspiel hören *g* Oder man nimmt > > das Fahrrad und kann sich dann den Sport sparen *g* > > Das einzige, was man in Bussen und Bahnen hören kann, ist das Gebrüll > der Schüler, und ein Buch lesen kann man auf dem Stehplatz, zwischen > letztere eingeklemmt, auch nicht wirklich gut.

 

Schwarze Autos stechen alle anderen aus

Schwarze Autos stechen alle anderen aus
von Gérard Moinat – Für Fahrzeuge in Schwarz, Silber und Grau sind Schweizer bereit, deutlich mehr auszugeben als für Autos in anderen Farben. Dies besagt eine Auswertung von Online-Inseraten.

 

Profit mit Geschichte: Autobauer entdecken Geschäft mit Oldtimern
Deutsche Hersteller hegen den Kult um alte Schätzchen. Ihre Historie kann niemand kopieren – schon gar kein Rivale aus Japan. Das Geschäft mit der Nostalgie boomt.

 

Wo Hunderte Autos ihr Leben lassen

Bitterfeld: Wo Hunderte Autos ihr Leben lassen
“Das ist hier wohl der größte Abenteuerspielplatz weit und breit”, vermutet Franz-Martin Dübel verschmitzt lächelnd. In der Autoverwertung Barec GmbH geht es Gebrauchtwagen an den Blechkragen.

 

Im Blickfeld: Die Bank of England liegt mit ihrem Zögern richtig
Butter ist in Großbritannien inzwischen ein Fünftel teurer als im Januar vor einem Jahr. Die Preise für Benzin und frischen Fisch haben im gleichen Zeitraum um rund 15 % zugelegt, Fahrscheine für Zugfahrten um 7 %, Lebensmittel im Schnitt um mehr als 6 %. Wer heute Spielzeug, Gebrauchtwagen oder DVD-Geräte kauft, kommt hingegen besser weg als vor Jahresfrist.

 

Die 10 meistverkauften Gebrauchtwagen im Check

Trotz Abwrackprämie werden in Deutschland nach wie vor fast doppelt so viele Gebrauchtwagen wie Neuwagen zugelassen.

Es muss halt nicht immer ein Neuwagen sein! Denn auch wenn aufgrund der Abwrackprämie dieses Jahr voraussichtlich 800 000 Autos mehr verkauft werden, kommt schließlich nicht jeder in den Genuss der Verschrottungsprämie. Und viele wollen auch nicht den enormen Wertverlust bei neuen Autos in Kauf nehmen.

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Gebrauchtwagenkäufer sollten auf ESP achten!

Wer sich lieber einen Gebrauchtwagen anschaffen will, sollte dabei laut der “Unfallforschung der Versicherer” darauf achten, dass ESP in der Ausstattung enthalten ist. Neben dem viel höheren Sicherheitsaspekt lassen sich Autos mit dem Anti-Schleuder-Programm später auch wieder besser verkaufen. Die Suche bei Kleinwagen mit ESP dürfte sich allerdings etwas schwieriger gestalten, da bislang bei den Gebrauchten in diesem Segment wenige Autos ESP serienmäßig an Bord haben.

Quelle:dasautoblog.com

Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen

Käufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen.

Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag ausgewiesen war. Im Jahr darauf erlitt sie selbst einen unverschuldeten Auffahrunfall, wobei der Sachverständige Reparaturkosten von rund 2 800 Euro veranschlagte. Ehrlicherweise wies sie auf den Vorschaden hin und betonte, dieser sei einwandfrei repariert gewesen. Die Versicherung des Unfallgegners nahm einen Nachbesichtigung vor und wollte lediglich 343,77 Euro Reparaturkosten als durch den aktuellen Unfall bedingt zahlen. Das weitere Schadensbild decke sich mit dem des früheren Unfalls, sei also nicht eindeutig dem aktuellen Unfall zuzuordnen.

Zur Überraschung und zum Entsetzen der Frau erhielt der Versicherer vor dem Landgericht Recht, nachdem das Amtsgericht als Vorinstanz noch voll hinter der Geschädigten gestanden hatte. Nach Ansicht der Richter ist bei einem weiteren Unfall nur der Betrag zu ersetzen, der zur Wiederherstellung des Zustandes nach dem ersten Unfall notwendig ist. Dieser muss durch Vorlage der Reparaturrechnung beziehungsweise durch Angabe der Werkstatt belegt sein. Dabei zeigte sich das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass der Vorunfall nicht in die Besitzzeit der Autofahrerin fiel und sie deshalb entsprechende Darlegungsschwierigkeiten hatte. Der zu beurteilende Unfall habe denselben Teil des Autos betroffen wie der frühere Unfall. Es handele sich um sogenannte „kompatible Schäden“. Diese seien solange nicht zu ersetzen, wie eine Deckung des Schadensbildes beider Unfälle nicht auszuschließen sei. Die Frau muss also die von ihr veranlasste und durchgeführte Reparatur des zweiten Unfallschadens selbst bezahlen (LG Flensburg, 1 S 59/07, SVR 2008, 424).

Quelle:Foscus.de

Richtig „abwracken“

Umweltprämie darf nicht zur Lotterie werden

Die vom Staat gewährte Umweltprämie für die Verschrottung eines mindestens neun Jahre alten Autos könnte für viele Autokäufer zur Lotterie werden. Denn der Zuschuss vom Staat wird nach einer Information des ADAC erst bei Zulassung und nicht schon beim Kauf fällig. Das kann dazu führen, dass Käufer von Autos mit langen Lieferzeiten leer ausgehen, wenn am Tag der Zulassung der Prämientopf bereits leer ist. Nach Ansicht des ADAC müssen auch diese Fahrzeuge bezuschusst werden.

Darüber hinaus enthält die erfolgversprechende Umweltprämie laut ADAC für viele Verbraucher im Detail noch weitere Fußangeln. So haben Gebrauchtwagenhändler schon Autos zum Jahreswagen erklärt, obwohl diese für das Förderprogramm offensichtlich nicht in Frage kommen, weil sie zu alt sind. Wer jetzt über einen Autokauf bei gleichzeitiger Verschrottung seines alten Autos nachdenkt, sollte unbedingt folgende ADAC-Tipps beachten:

Bei der Kaufberatung wie üblich Preise und Angebote verschiedener Händler vergleichen. Rabatte sind trotz Umweltprämie möglich, denn die Umweltprämie ist kein Entgegenkommen des Händlers.

Viele neun Jahre alten Autos sind mehr wert als 2 500 Euro. Nicht vor-schnell ein Auto verschrotten lassen, das auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen höheren Preis erzielen kann.

Bei Sonderaktionen der Händler genau prüfen, was versprochen wird und weitere Angebote zum Vergleich einholen.

Gegebenenfalls das Auto selbst zum Verwerter bringen. Ist dieser bereit das Fahrzeug zu einem Restwert anzukaufen,  gibt es zur Umweltprämie noch einen schönen Aufschlag.

 

Quelle:adac.de

Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

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