Kategorie-Archiv: Auto Welt

Tipps zum Kauf von Gebrauchtwagen

Alles zum Gebrauchtwagenkauf

Besser beim Händler oder von privat kaufen?

Händler oder Privatverkäufer: Wen sollte man beim Gebrauchtkauf bevorzugen? Professionelle Gebrauchtwagenhändler haben den Vorteil, dass eine weite Anfahrt oft auch dann nicht vergebens war, wenn Ihr Traumauto schon verkauft ist. Denn meistens haben sie noch weitere Gebrauchte im Angebot und vielleicht finden Sie ein Auto, das Ihnen genauso zusagt.

Ausfallstraßen abklappern
Wie finden Sie aber einen Händler, der Ihr Traumauto hat? In Großstädten gibt es sie oft an großen Ausfallstraßen. Ansonsten können Sie auch in der örtlichen Tageszeitung oder im Branchen-Telefonbuch nach Adressen suchen. Es ist nicht unbedingt gesagt, dass Sie zum VW-Händler gehen müssen, wenn Sie einen gebrauchten Golf kaufen wollen. Im Gegenteil: Jeder Markenhändler hat auch Fremdfabrikate im Angebot, und die sind sogar erfahrungsgemäß dort billiger als beim Vertragshändler. Ein VW kann also bei einem Opel-Händler, ein Fiat bei der Mazda-Vertretung günstiger sein.

Besser nicht am Samstag
Unser Tipp: Am Samstag sind viele Händler überlastet. Außerdem ist meist schon Samstag Mittag Betriebsschluss. Besser suchen Sie während der Woche.

Vertrauen ist gut …
Welchem Gebrauchtwagen-Händler sollte man nun sein Vertrauen schenken? Die Antwort ist einfach: Vertrauen ist gut, Vorsicht ist besser. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die wenigsten Missgriffe passieren, wenn möglichst viele der folgenden Punkte zutreffen:

– Es handelt sich um einen Marken-Vertragshändler.
– Der Händler führt das “Gebrauchtwagen-Gütesiegel”. In diesem Fall muss er sich bei Streitfällen dem Spruch einer Schiedsstelle unterwerfen.
– Der Händler versichert, dass das Auto werkstattgeprüft ist oder (noch besser) dass eine große Inspektion durchgeführt wurde.
– Der Händler bietet eine vernünftige Gebrauchtwagen-Garantie.
– Der Händler füllt einen gedruckten Standard-Kaufvertrag vollständig aus und gibt alle Zusicherungen in schriftlicher Form.

Höhere Preise beim Markenhändler
Wohl nur die Gebrauchtwagenabteilung eines Markenhändlers erfüllt alle oben aufgelisteten Bedingungen. Ein Händler auf der grünen Wiese schafft das eher nicht, und beim Geschäft von Autofahrer zu Autofahrer herrschen erst recht andere Bedingungen. Dafür sind die Preise beim Händler aber in der Regel auch höher als auf dem Privatmarkt – das kommt von den Steuern, die der Händler bezahlen muss, und davon, dass er vom Autoverkauf leben will, also Gewinn erwirtschaften muss. Beim Händler können Sie häufig auch recht preiswerte Gebrauchtwagen-Garantien abschließen. Sie müssen selbst entscheiden, ob die größere Sicherheit vor verborgenen Mängeln den Preisunterschied wert ist.

Unsicherheiten beim Kauf von privat
Kaufen Sie beim Privatmann, müssen Sie noch besser aufpassen als beim Händler. Wenn Sie nicht selbst Automechaniker sind oder sich sonst gut auskennen, sollten Sie den Vorschlag machen, den Wagen in einer Fachwerkstatt, in einem ADAC-Prüfzentrum, bei einem ADAC-Vertragssachverständigen oder bei einem Gutachter einer anderen Organisation untersuchen zu lassen. Ob der Verkäufer auf den Vorschlag eingeht oder sich auf den Schlips getreten fühlt – das müssen Sie abwarten.

Auch Profis verkaufen im Auto-Kino
In verschiedenen Auto-Kinos, auf Parkplätzen von Großmärkten und bisweilen sogar an bestimmten öffentlichen Straßen werden samstags Gebrauchtwagen angeboten – vor allem Autos der niedrigeren Preisklasse. Doch Vorsicht: Selbst wenn der Veranstalter zusichert, dass dort nur private Verkäufer auftreten, können getarnte Händler darunter sein.

Jahreswagen oft teuer
Besonders gut gepflegte Autos mit wenig Kilometern auf dem Tacho, guter Ausstattung und einem Alter von etwa einem Jahr bekommen Sie auch als so genannte Jahreswagen. Das sind Autos, die Angestellte von Autoherstellern oder Vermittler anbieten. Dahinter steckt Folgendes: Die Mitarbeiter können diese Autos von ihrem Arbeitgeber zu besonders günstigen Preisen erhalten. Sie verkaufen das Auto oft aber schon wieder nach kurzer Zeit. So fahren sie erstens immer ein neues Auto, und zweitens machen sie beim Verkauf des Wagens sogar Gewinn oder nur wenig Verlust. Das Preisniveau ist jedoch erfahrungsgemäß höher als bei normalen Gebrauchtwagen. Angebote zu Jahreswagen finden Sie in der Tageszeitung. Beim ADAC gibt es hierzu auch ein spezielles Merkblatt.

 

Quelle:auto-news.de

Autokauf: Extras bervorzugt

Gerade in finanziell schwierigen Zeiten geht man davon aus, dass die Menschen auf jeden Cent achten. Aber anscheinend wird in Sachen Autokauf mehr auf die Ausstattung als auf den Preis geachtet. Puls hat eine Umfrage zum Thema “Autokauf” durchgeführt und 57,8 Prozent der Befragten wollen auf Extras wie Autoradios oder Servolenkung nicht verzichten. Auch wenn dadurch der Kaufpreis deutlich sinken würde, deutsche Autokäufer wollen lieber ein gut ausgestattetes Fahrzeug und zahlen dafür gerne etwas mehr.

Quelle:dasautoblog.com

Gebrauchtwagenkäufer können Unfallautos zurückgeben

Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe entschieden, dass ein Unfallwagen auch dann als “mangelhaft” gilt, wenn er nur einen Blechschaden davon getragen hat. So kann ab sofort der Käufer, dem der Unfall vom Händler verschwiegen worden ist, den Kauf trotz der Reparatur rückgängig machen.

Der Bundesgerichtshof gab in diesem Fall einem Autokäufer Recht, dessen drei Jahre alter Gebrauchtwagen wegen eines Unfalls an der Heckklappe eingebeult war, was er aber erst beim Weiterverkauf feststellte. Bei dem Urteil machten die Karlsruher Richter deutlich, dass auch kleinere Schäden ohne weitergehende Folgen, das Auto zum  “mangelhaften Unfallwagen” machen. So kann der Käufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne den Händler zur Nachbesserung aufzufordern.

 

Quelle:dasautoblog.com

Gebrauchtwagenpreise in Ost & West

Die Preise für einen Gebrauchtwagen in Ost-und Westdeutschland haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr angenähert. 2001 Betrug die durchschnittliche Preisdifferenz für Gebrauchtwagen immerhin satte 1.750 Euro. Im Jahr 2006 waren es dann bereits nur noch 440 Euro Preisunterschied. Die Anpassung der Preise ist auf den deutlichen Preisanstieg im Osten sowie der gleichzeitigen Preissenkung im Westen zurückzuführen.

Zwischen 2001 und 2006 sind die durchschnittlichen Gebrauchtwagenpreise im Osten von ursprünglich 6.850 Euro auf 7.940 Euro angestiegen wohingegen im Westen im gleichen Zeitraum die Durchschnittspreise von 8.565 Euro auf 8.380 Euro gesunken sind.

 

Quelle: dasautoblog.com

Gebrauchtwagen oftmals zu teuer

Es ist ja eigentlich ein landläufiges Klischee, dass man beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders aufpassen sollte. Doch hat der ADAC herausgefunden, dass an dem Misstrauen durchaus etwas dran ist. Unter der Überschrift Zu viele Schwarze Schafe lesen wir in einem  Bericht, dass jährlich  schätzungsweise 900.000 Autokäufer sprichwörtlich “über den Tisch gezogen” werden. Zitat: Je 23 markengebundene und freie Autohändler in den sechs deutschen Ballungsgebieten München, Stuttgart, Köln, Hamburg, Berlin und Dresden hat der ADAC getestet. Das Ergebnis ist ernüchternd: Jeder vierte gewerbliche Anbieter fiel mit seinem Angebot durch, ein Viertel der Kandidaten kam über ein schwaches „durchschnittlich“ nicht hinaus. Und was noch schlimmer ist: Zwei Drittel der Fahrzeuge waren ihr Geld nicht wert!

Ein schockierendes Ergebnis, vor allem für die vielen Autokäufer, die sich nicht so gut mit Motoren und Ausstattung auskennen und auf den ersten Blick Mängel erkennen können.

 

Quelle: dasautoblog.com

Flüssiggas-Autos

Rückschlag für die Hybrid-Fahrzeuge in Deutschland. Das Gasauto – allen voran mit Flüssiggas-Antrieb (LPG) – wird hierzulande deutlich häufiger als alternative Antriebsart gewählt, wenn es ein umweltschonendes und im Unterhalt günstiges Fahrzeug sein soll.

Während die Zulassungszahlen Anfang des Jahres bei Flüssiggas-, Erdgas- und Hybrid-Fahrzeugen noch sehr nah beieinander lagen, setzte mit dem Anstieg der Benzinpreise laut der Fachzeitschrift Automobilwoche der Gasauto-Boom ein. Fahrzeuge mit Flüssiggasantrieb kamen in der zweiten Jahreshälfte auf dreimal so viele Zulassungen wie Autos mit Hybridantrieb. Nach Ansicht von Experten wird sich dieser Trend besonders bei Autokäufern mit einer hohen jährlichen Fahrleistung trotz der gegenwärtig gesunkenen Benzinpreise fortsetzen.

Die Zulassungszahlen für die Hybridfahrzeuge von Toyota, Lexus und Honda gingen parallel zur allgemeinen Entwicklung laut Kraftfahrt-Bundesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zurück. Während in den ersten elf Monaten 2007 noch 6 764 Hybridmodelle zugelassen wurden, waren es bis November 2008 nur 5 892. Dies ist ein Minus um 12,9 Prozent.

 

Quelle: auto-presse.de

BMW mit EU5-Einstufung

In Sachen Umweltschutz hat BMW seine Angebotspalette erweitert. Nach Angaben aus München erfüllen jetzt 49 Modelle die Anforderungen zur EU5-Einstufung. Sie ist ab September 2009 gültig.

Der BMW 330d mit optionaler BMW BluePerformance Technologie entspricht bereits der für 2014 geplanten Abgasnorm EU6. Die Auswahl der besonders emissionsarmen Modelle reicht von der BMW 1er bis zur BMW 7er Reihe und umfasst darüber hinaus auch das Segment der BMW X Modelle.

 

Quelle: auto-presse.de

BMW erhöht die Preise

Mit Wirkung zum 1. März 2009 hat BMW die Preise für seine PKW-Modelle angehoben. Die 1er Reihe als preiswerteste Fahrzeugserie der Münchener startet dann bei 22 000 Euro für den 116i mit 90 kW/122 PS. Er kostete bislang 21 650 Euro.

Für die 3er Limousine 318i mit 105 kW/143 PS werden dann statt 28 000 Euro 28 400 Euro verlangt. Am oberen Ende der Preisskala rangiert weiterhin das M6 Cabrio mit 373 kW/507 PS mit unveränderten 121 700 Euro in der Preisliste.

 

Quelle: auto-presse.de

Zu hohem Verbrauch

Auf die Verbrauchsangaben der Autohersteller müssen sich Käufer zumindest annähernd verlassen können. Schluckt ein Fahrzeug deutlich mehr Kraftstoff als angegeben, können die Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Damit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Fahrer einer fabrikneuen Mercedes-Benz E-Klasse den Hersteller verklagt, weil die Oberklasselimousine statt der prognostizierten 7,6 Liter Diesel nach Klägerangaben im Schnitt rund 15 Prozent mehr Kraftstoff verbrauchte. Nach eingehender Prüfung entschied das Landgericht Stuttgart zugunsten des Klägers, woraufhin der Stuttgarter Daimler-Konzern Berufung gegen das Urteil einlegte. Der tatsächliche Verbrauch würde maßgeblich auch von Unwägbarkeiten wie Fahrweise und Witterung beeinflusst, die jedoch nicht in die nach EU-Richtlinien ermittelten Verbrauchsangaben einfließen würden. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Stuttgart bestätigte ein Gutachter jedoch auch nach EU-Norm einen Mehrverbrauch von gemittelt 9,1 Prozent gegenüber den Werksangaben. Dies reichte den Richtern aus, um den Hersteller sowohl zu einer Kaufpreisminderung, zur Übernahme gegnerischer Anwalts- und Gutachterkosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz zu verpflichten. Der Schadensersatz wird nach der tatsächlichen Laufleistung und dem daraus resultierenden Verbrauch des Autos bemessen (Urteil des OLG Stuttgart vom 04.12.2008, Az. 7 U 132/07).

Quelle: Auto-Presse

Navigation per Handy

In Handys integrierte Navigationsgeräte dürfen während der Fahrt nicht bedient werden. Bei einem jetzt verhandelten Fall hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) seine Entscheidung damit begründet, dass jede bestimmungsgemäße Nutzung des Handys während der Autofahrt verboten ist.

Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer sein Mobiltelefon als Navigationssystem eingesetzt und ist gerade in dem Moment von der Polizei beobachtet worden, als er das Gerät in der Hand hielt. Das Amtsgerichtes verurteilte ihn daher zu einer Geldbuße von 70 Euro und einer Eintragung ins Flensburger Verkehrszentralregister, woraufhin er Revision einlegte. Doch auch in der zweiten Instanz wiesen die Richter des OLG darauf hin, dass das Handy-

Verbot während der Fahrt schon längst nicht mehr nur das Telefonieren umfasst, sondern ebenso die Versendung von SMS, die Einsicht in Daten im Internet, das Halten des Gerätes zur Vorbereitung eines Gespräches, das Ablesen einer gespeicherten Notiz oder Telefonnummer sowie die Nutzung als Organizer oder Diktiergerät. Lediglich das Verlegen von einem auf einen anderen Platz sei im Auto nicht sanktioniert.

Auch die Nutzung als Navigationssystem fällt nach Ansicht des OLG unter das Handy-Verbot. Schließlich werde auch dabei das Gerät in die Hand genommen und Daten würden abgerufen oder eingegeben. Dazu werde die Hand vom Lenkrad genommen und die Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abgelenkt. Und genau das solle durch das allgemeine Handy-Verbot verhindert werden (OLG Köln, Az.: 81 Ss Owi 49/08).

Quelle: Auto-Presse.de