Gebrauchtwagenkäufer können Unfallautos zurückgeben

Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe entschieden, dass ein Unfallwagen auch dann als “mangelhaft” gilt, wenn er nur einen Blechschaden davon getragen hat. So kann ab sofort der Käufer, dem der Unfall vom Händler verschwiegen worden ist, den Kauf trotz der Reparatur rückgängig machen.

Der Bundesgerichtshof gab in diesem Fall einem Autokäufer Recht, dessen drei Jahre alter Gebrauchtwagen wegen eines Unfalls an der Heckklappe eingebeult war, was er aber erst beim Weiterverkauf feststellte. Bei dem Urteil machten die Karlsruher Richter deutlich, dass auch kleinere Schäden ohne weitergehende Folgen, das Auto zum  “mangelhaften Unfallwagen” machen. So kann der Käufer jederzeit vom Vertrag zurücktreten, ohne den Händler zur Nachbesserung aufzufordern.

 

Quelle:dasautoblog.com

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