Zu hohem Verbrauch

Auf die Verbrauchsangaben der Autohersteller müssen sich Käufer zumindest annähernd verlassen können. Schluckt ein Fahrzeug deutlich mehr Kraftstoff als angegeben, können die Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Damit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Fahrer einer fabrikneuen Mercedes-Benz E-Klasse den Hersteller verklagt, weil die Oberklasselimousine statt der prognostizierten 7,6 Liter Diesel nach Klägerangaben im Schnitt rund 15 Prozent mehr Kraftstoff verbrauchte. Nach eingehender Prüfung entschied das Landgericht Stuttgart zugunsten des Klägers, woraufhin der Stuttgarter Daimler-Konzern Berufung gegen das Urteil einlegte. Der tatsächliche Verbrauch würde maßgeblich auch von Unwägbarkeiten wie Fahrweise und Witterung beeinflusst, die jedoch nicht in die nach EU-Richtlinien ermittelten Verbrauchsangaben einfließen würden. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Stuttgart bestätigte ein Gutachter jedoch auch nach EU-Norm einen Mehrverbrauch von gemittelt 9,1 Prozent gegenüber den Werksangaben. Dies reichte den Richtern aus, um den Hersteller sowohl zu einer Kaufpreisminderung, zur Übernahme gegnerischer Anwalts- und Gutachterkosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz zu verpflichten. Der Schadensersatz wird nach der tatsächlichen Laufleistung und dem daraus resultierenden Verbrauch des Autos bemessen (Urteil des OLG Stuttgart vom 04.12.2008, Az. 7 U 132/07).

Quelle: Auto-Presse

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