Archiv für den Monat: September 2009

Gebrauchtkauf: Was Sie bei der Zulassung alles brauchen

Sofern Sie einen Gebrauchten sofort nach dem Kauf mit nach Hause nehmen wollen, können Sie mit dem Verkäufer eine Überführungsfahrt vereinbaren. Wenn er damit einverstanden ist, können Sie also mit dem Auto nach Hause fahren, obwohl es noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist. Sollten Sie auf dieser Fahrt einen Unfall verursachen, beeinträchtigt dies nicht den Schadensfreiheitsrabatt des Verkäufers. Mit dem Eigentum am Fahrzeug geht die vom bisherigen Eigentümer abgeschlossene Versicherung für dieses Fahrzeug an Sie über.

Alle Papiere mitnehmen
Sie haben es also geschafft: Der Vertrag ist unterschrieben und Ihr Gebrauchtwagen steht vor der Tür. Jetzt heißt es, zur nächsten Zulassungsstelle zu fahren und den Wagen schnellstmöglich an- oder umzumelden. Bevor Sie aber vergebens dort auftauchen, sollten Sie daran denken, alle für die Zulassung notwendigen Papiere mitzunehmen. Schon viele sind bei der Zulassung ihres Fahrzeuges an dieser rein formalen Hürde vorläufig gescheitert. Es ist schon ärgerlich, wenn man ein zweites oder gar drittes Mal zur Zulassungsstelle pilgern muss, um endlich die Zulassung für seinen Gebrauchten zu bekommen. Unbedingt dabei haben sollten Sie:

– Kfz-Brief
– Kfz-Schein oder Stilllegungs-Bescheinigung
– eventuell AU-Bescheinigung
– Versicherungs-Doppelkarte
– Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung

Den Kfz-Brief, den Kfz-Schein beziehungsweise die Stilllegungsbescheinigung und die AU-Bescheinigung muss Ihnen der Verkäufer aushändigen.

Versicherungs-Doppelkarte nicht mehr nötig
Eine wichtige Neuerung für Autofahrer, die schon seit 2003 in Kraft ist: Die Doppelkarte ist entfallen. Wer jetzt ein Auto zulässt, benötigt keine Versicherungsdoppelkarte mehr. Diese ist durch eine einfache Versicherungsbestätigung ersetzt worden.

Bargeld nicht vergessen
Außerdem sollten Sie noch ein wenig Bargeld mitnehmen. Die Zulassungsstellen berechnen für die An- oder Ummeldung Bearbeitungsgebühren, die bei 20 Euro und mehr liegen. Eventuell benötigen Sie noch neue Nummernschilder. Diese schlagen dann zusätzlich mit zehn bis 15 Euro pro Schild zu Buche. Schließlich besteht die Möglichkeit, die Kraftfahrzeugsteuer bei der Zulassung direkt und in bar für ein Jahr im Voraus zu bezahlen. Aber normalerweise erfolgt diese Zahlung per Bankeinzugsermächtigung oder Überweisung.

Quelle:auto-news.de

Die 10 meistverkauften Gebrauchtwagen im Check

Trotz Abwrackprämie werden in Deutschland nach wie vor fast doppelt so viele Gebrauchtwagen wie Neuwagen zugelassen.

Es muss halt nicht immer ein Neuwagen sein! Denn auch wenn aufgrund der Abwrackprämie dieses Jahr voraussichtlich 800 000 Autos mehr verkauft werden, kommt schließlich nicht jeder in den Genuss der Verschrottungsprämie. Und viele wollen auch nicht den enormen Wertverlust bei neuen Autos in Kauf nehmen.

Lesen Sie weiter auf bild.de