Motorrad Unfall auf dem Feldweg
Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 15.10.2012 (Az. 12 U 819/11) entschieden, dass ein Kraftradfahrer auf einem nichtzugelassenen Motorrad und ein Fußgänger bei einem Zusammenstoß auf einem Feldweg zu jeweils 50 Prozent haften, wenn sich der Fußgänger dem Motorradfahrer erkennbar als Hindernis in den Weg stellt und ihn am Vorbeifahren hindern will. Im vorliegenden…