Crash

  • Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen

    Käufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen. Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor. Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag…