Schneepflüge dürfen nicht überholt werden

Räumfahrzeuge im Wintereinsatz dürfen laut Straßenverkehrsordnung nicht überholt werden. Kommt es zu einem Unfall, haftet laut dem Automobilclub ACE der Autofahrer für alle Schäden. Auch ein langsam auf der linken Autobahnspur fahrender Schneepflug ist nach geltender Rechtsprechung nicht für Unfälle verantwortlich. Bei der Fahrt hinter einem Räumfahrzeug ist ausreichend Abstand einzuhalten, um nicht in die Salzfontänen zu geraten. Zudem kann auch eine frisch geräumte und gestreute Fahrbahn glatt sein.

Quelle: Auto-Presse.de

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