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Navigation per Handy
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Schnapszahlen am Kfz
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Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug
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„Steiniger Weg zum neuen Geschäftsmodell“
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Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen
VonAnkaufKäufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen. Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor. Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag…
