Schlagwort-Archiv: Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagen

Gebrauchtwagenkäufer sollten auf ESP achten!

Wer sich lieber einen Gebrauchtwagen anschaffen will, sollte dabei laut der “Unfallforschung der Versicherer” darauf achten, dass ESP in der Ausstattung enthalten ist. Neben dem viel höheren Sicherheitsaspekt lassen sich Autos mit dem Anti-Schleuder-Programm später auch wieder besser verkaufen. Die Suche bei Kleinwagen mit ESP dürfte sich allerdings etwas schwieriger gestalten, da bislang bei den Gebrauchten in diesem Segment wenige Autos ESP serienmäßig an Bord haben.

Quelle:dasautoblog.com

Fiat lockt mit Schnäppchenpreisen für Gebrauchtwagen-Fahrer!

Für die Kunden, die bislang noch einen Gebrauchtwagen besitzen hat Fiat jetzt ein neues Sonderangebots-Paket parat. Sie erhalten von dem Hersteller demnach den Kleinstwagen Panda zum Einstiegspreis von nur 4.990 Euro, im Gegenzug wandert die staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro allerdings in die Hände des Händlers. Auch das Modell Grande Punto kann man bei der Aktion der Italiener für 6.490 Euro kaufen, der kompakte Bravo kostet 9.990 Euro.

Auf Wunsch des Kunden ist das neue Angebot natürlich auch mit einer Finanzierung kombinierbar, wobei die komplette Abwicklung des Prämienantrags der jeweilige Fiat-Händler übernimmt. Dank des Sonderrabatt ist der Fiat Panda momentan unschlagbar billig und sogar das günstigste Auto auf dem deutschen Markt.

In der Basisversion wird der Fünftürer von einem 1,1-Liter-Ottomotor mit 54 PS Leistung angetrieben und beeinhaltet serienmäßig zwei Airbags sowie eine Servolenkung. Der offizielle Einstiegspreis für den kleinen Italiener liegt bei 9.690 Euro.

Quelle: dasautoblog.com

Rumaenien will KfZ-Gebuehr verdreifachen

Da hör sich einer mal das an: In Rumänien ist ein Streit ausgebrochen, weil die Kfz-Zulassungsgebühr nicht einfach nur erhöht, sondern verdreifacht werden soll. Dabei richtet sich diese Erhöhung ausschließlich gegen ausländische Fahrzeuge. Auf den Streit wurde auch die EU aufmerksam und schaltet sich nun ein und sagt, dass diese Anmeldegebühr für ausländische Gebrauchtwagen gegen die Verordnungen der EU verstößt. Mit dieser Maßnahme möchte man wohl der Tatsache entgegenwirken, dass die Gebrauchtwagen-Anmeldungen von importierten Fahrzeugen um 150 Prozent gestiegen ist, während die Renault-Tochter Dacia erhebliche Absatzeinbußen erleidet.

Wenn die Verordnung wirklich durchkommen würde, hätte dies weitreichende Folgen. Viele Rumänen haben sich ein Auto im Ausland gekauft und könnten sich nun die Anmeldung gar nicht leisten. Aber auch Auto-Händler wären betroffen, die Ihre Gebrauchtwagen aus dem Ausland nicht mehr verkauft bekämen.

Quelle: dasautoblog.com

Ärger beim zweiten Crash mit Unfallwagen

Käufer eines Unfallwagens können nach einem neuerlichen Crash in Beweisnot kommen.

Wer eventuelle Vorschäden an der Kollisionsstelle nicht detailliert darlegen kann, erhält unter Umständen kein Geld von der Versicherung. Das geht aus einem Berufungsurteil des Landgerichts Flensburg hervor.

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau einen Gebrauchtwagen erworben, der mit „repariertem Heckschaden“ als Unfallfahrzeug im Kaufvertrag ausgewiesen war. Im Jahr darauf erlitt sie selbst einen unverschuldeten Auffahrunfall, wobei der Sachverständige Reparaturkosten von rund 2 800 Euro veranschlagte. Ehrlicherweise wies sie auf den Vorschaden hin und betonte, dieser sei einwandfrei repariert gewesen. Die Versicherung des Unfallgegners nahm einen Nachbesichtigung vor und wollte lediglich 343,77 Euro Reparaturkosten als durch den aktuellen Unfall bedingt zahlen. Das weitere Schadensbild decke sich mit dem des früheren Unfalls, sei also nicht eindeutig dem aktuellen Unfall zuzuordnen.

Zur Überraschung und zum Entsetzen der Frau erhielt der Versicherer vor dem Landgericht Recht, nachdem das Amtsgericht als Vorinstanz noch voll hinter der Geschädigten gestanden hatte. Nach Ansicht der Richter ist bei einem weiteren Unfall nur der Betrag zu ersetzen, der zur Wiederherstellung des Zustandes nach dem ersten Unfall notwendig ist. Dieser muss durch Vorlage der Reparaturrechnung beziehungsweise durch Angabe der Werkstatt belegt sein. Dabei zeigte sich das Gericht unbeeindruckt von der Tatsache, dass der Vorunfall nicht in die Besitzzeit der Autofahrerin fiel und sie deshalb entsprechende Darlegungsschwierigkeiten hatte. Der zu beurteilende Unfall habe denselben Teil des Autos betroffen wie der frühere Unfall. Es handele sich um sogenannte „kompatible Schäden“. Diese seien solange nicht zu ersetzen, wie eine Deckung des Schadensbildes beider Unfälle nicht auszuschließen sei. Die Frau muss also die von ihr veranlasste und durchgeführte Reparatur des zweiten Unfallschadens selbst bezahlen (LG Flensburg, 1 S 59/07, SVR 2008, 424).

Quelle:Foscus.de

Schwarz ist die beliebteste Autofarbe

Es gab Zeiten in denen Autos rot sein mussten, oder blau. Das ist schon seit Längerem vorbei. Der Gebrauchtwagen-Käufer ist alles andere als bunt. Eine Auswertung der Suchanfragen des Online-Portals “Auto.de” hat ergeben, dass Schwarz der beliebteste Lack bei Gebrauchtwagen ist. Demnach wählten 50 Prozent der Nutzer Schwarz als Wunschfarbe für ihr gesuchtes Fahrzeug. Silber ist ebenfalls sehr beliebt und folgt mit 30 Prozent…

Interessanterweise sind die Gebrauchtwagen-Suchanfragen so wenig bunt, dass sogar das lang verschmähte Weiß, mit fünf Prozent der Anfragen, Blau mit vier und Rot mit drei Prozent verdrängt.

Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

Automarken: Alfa Romeo, Audi, BMW, Bentley, Bugatti, Citroen, Dacia, Daihatsu, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land-Rover, Lexus, Maserati, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Tata, Toyota, VW, Volkswagen, Volvo, Porsche Ankauf.

Benziner oder Diesel, was ist besser?

Autokauf –  Gebrauchtwagen Tipps

In Zeiten hoher Benzinpreise überlegen viele, sich einen Diesel zu kaufen. Aber Diesel lohnt sich lange nicht für jeden. Zwar ist der Verbrauch bei Diesel niedriger als bei Benzin, doch dafür sind die Neuwagenpreise von Dieselautos in der Regel höher. Gerade bei kleineren Autos sollte man genau rechnen, ob sich die Mehrinvestition lohnt. Sparsame Benziner verbrauchen oft nur fünf oder sechs Liter Normalbenzin. Ein kleiner Diesel braucht vielleicht vier bis fünf Liter. Da kann es lange dauern, bis sich der Mehrpreis bei einem Diesel rechnet.

Teure Diesel-Versicherungen
Also: Diesel oder Benziner? Nachdem die Versicherungen für Dieselmodelle teilweise deutlich höher liegen – Vielfahrer haben ein höheres Unfallrisiko, und bei Langfingern sind Diesel auch beliebt – muss man da schon mit spitzem Stift rechnen.

Diesel erst bei hohen Laufleistungen rentabel
Experten des Automobilclubs ADAC haben 50 verschiedene Autotypen getestet und Folgendes herausgefunden: Wenn man durchschnittlich viel fährt – das sind etwa 15.000 Kilometer pro Jahr –, dann hat der Benziner in der Regel die Nase vorn. Erst ab 30.000 Kilometern pro Jahr gewinnt recht eindeutig die Dieselvariante.

Quelle:auto-news.de

Tipps zum Kauf von Gebrauchtwagen

Alles zum Gebrauchtwagenkauf

Besser beim Händler oder von privat kaufen?

Händler oder Privatverkäufer: Wen sollte man beim Gebrauchtkauf bevorzugen? Professionelle Gebrauchtwagenhändler haben den Vorteil, dass eine weite Anfahrt oft auch dann nicht vergebens war, wenn Ihr Traumauto schon verkauft ist. Denn meistens haben sie noch weitere Gebrauchte im Angebot und vielleicht finden Sie ein Auto, das Ihnen genauso zusagt.

Ausfallstraßen abklappern
Wie finden Sie aber einen Händler, der Ihr Traumauto hat? In Großstädten gibt es sie oft an großen Ausfallstraßen. Ansonsten können Sie auch in der örtlichen Tageszeitung oder im Branchen-Telefonbuch nach Adressen suchen. Es ist nicht unbedingt gesagt, dass Sie zum VW-Händler gehen müssen, wenn Sie einen gebrauchten Golf kaufen wollen. Im Gegenteil: Jeder Markenhändler hat auch Fremdfabrikate im Angebot, und die sind sogar erfahrungsgemäß dort billiger als beim Vertragshändler. Ein VW kann also bei einem Opel-Händler, ein Fiat bei der Mazda-Vertretung günstiger sein.

Besser nicht am Samstag
Unser Tipp: Am Samstag sind viele Händler überlastet. Außerdem ist meist schon Samstag Mittag Betriebsschluss. Besser suchen Sie während der Woche.

Vertrauen ist gut …
Welchem Gebrauchtwagen-Händler sollte man nun sein Vertrauen schenken? Die Antwort ist einfach: Vertrauen ist gut, Vorsicht ist besser. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die wenigsten Missgriffe passieren, wenn möglichst viele der folgenden Punkte zutreffen:

– Es handelt sich um einen Marken-Vertragshändler.
– Der Händler führt das “Gebrauchtwagen-Gütesiegel”. In diesem Fall muss er sich bei Streitfällen dem Spruch einer Schiedsstelle unterwerfen.
– Der Händler versichert, dass das Auto werkstattgeprüft ist oder (noch besser) dass eine große Inspektion durchgeführt wurde.
– Der Händler bietet eine vernünftige Gebrauchtwagen-Garantie.
– Der Händler füllt einen gedruckten Standard-Kaufvertrag vollständig aus und gibt alle Zusicherungen in schriftlicher Form.

Höhere Preise beim Markenhändler
Wohl nur die Gebrauchtwagenabteilung eines Markenhändlers erfüllt alle oben aufgelisteten Bedingungen. Ein Händler auf der grünen Wiese schafft das eher nicht, und beim Geschäft von Autofahrer zu Autofahrer herrschen erst recht andere Bedingungen. Dafür sind die Preise beim Händler aber in der Regel auch höher als auf dem Privatmarkt – das kommt von den Steuern, die der Händler bezahlen muss, und davon, dass er vom Autoverkauf leben will, also Gewinn erwirtschaften muss. Beim Händler können Sie häufig auch recht preiswerte Gebrauchtwagen-Garantien abschließen. Sie müssen selbst entscheiden, ob die größere Sicherheit vor verborgenen Mängeln den Preisunterschied wert ist.

Unsicherheiten beim Kauf von privat
Kaufen Sie beim Privatmann, müssen Sie noch besser aufpassen als beim Händler. Wenn Sie nicht selbst Automechaniker sind oder sich sonst gut auskennen, sollten Sie den Vorschlag machen, den Wagen in einer Fachwerkstatt, in einem ADAC-Prüfzentrum, bei einem ADAC-Vertragssachverständigen oder bei einem Gutachter einer anderen Organisation untersuchen zu lassen. Ob der Verkäufer auf den Vorschlag eingeht oder sich auf den Schlips getreten fühlt – das müssen Sie abwarten.

Auch Profis verkaufen im Auto-Kino
In verschiedenen Auto-Kinos, auf Parkplätzen von Großmärkten und bisweilen sogar an bestimmten öffentlichen Straßen werden samstags Gebrauchtwagen angeboten – vor allem Autos der niedrigeren Preisklasse. Doch Vorsicht: Selbst wenn der Veranstalter zusichert, dass dort nur private Verkäufer auftreten, können getarnte Händler darunter sein.

Jahreswagen oft teuer
Besonders gut gepflegte Autos mit wenig Kilometern auf dem Tacho, guter Ausstattung und einem Alter von etwa einem Jahr bekommen Sie auch als so genannte Jahreswagen. Das sind Autos, die Angestellte von Autoherstellern oder Vermittler anbieten. Dahinter steckt Folgendes: Die Mitarbeiter können diese Autos von ihrem Arbeitgeber zu besonders günstigen Preisen erhalten. Sie verkaufen das Auto oft aber schon wieder nach kurzer Zeit. So fahren sie erstens immer ein neues Auto, und zweitens machen sie beim Verkauf des Wagens sogar Gewinn oder nur wenig Verlust. Das Preisniveau ist jedoch erfahrungsgemäß höher als bei normalen Gebrauchtwagen. Angebote zu Jahreswagen finden Sie in der Tageszeitung. Beim ADAC gibt es hierzu auch ein spezielles Merkblatt.

 

Quelle:auto-news.de