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Fiat lockt mit Schnäppchenpreisen für Gebrauchtwagen-Fahrer!

Für die Kunden, die bislang noch einen Gebrauchtwagen besitzen hat Fiat jetzt ein neues Sonderangebots-Paket parat. Sie erhalten von dem Hersteller demnach den Kleinstwagen Panda zum Einstiegspreis von nur 4.990 Euro, im Gegenzug wandert die staatliche Prämie in Höhe von 2.500 Euro allerdings in die Hände des Händlers. Auch das Modell Grande Punto kann man bei der Aktion der Italiener für 6.490 Euro kaufen, der kompakte Bravo kostet 9.990 Euro.

Auf Wunsch des Kunden ist das neue Angebot natürlich auch mit einer Finanzierung kombinierbar, wobei die komplette Abwicklung des Prämienantrags der jeweilige Fiat-Händler übernimmt. Dank des Sonderrabatt ist der Fiat Panda momentan unschlagbar billig und sogar das günstigste Auto auf dem deutschen Markt.

In der Basisversion wird der Fünftürer von einem 1,1-Liter-Ottomotor mit 54 PS Leistung angetrieben und beeinhaltet serienmäßig zwei Airbags sowie eine Servolenkung. Der offizielle Einstiegspreis für den kleinen Italiener liegt bei 9.690 Euro.

Quelle: dasautoblog.com

Traumwagen oder Unfallauto – ADAC empfiehlt: kein Kauf ohne Kaufvertrag

Die grosse Freude über den neuen Gebrauchtwagen kann schnell in Ärger umschlagen, wenn beispielsweise schon nach kurzer Zeit der Motor streikt oder sich das anscheinend einwandfreie Fahrzeug als Unfallauto herausstellt. ADAC gibt Tipps und einen Überblick über die Rechtslage.

Bei Sachmängel, ausgenommen sind übliche Verschleißerscheinungen, haftet der Händler mindestens ein Jahr. “Händler” kann übrigens auch ein selbstständiger Gewerbetreibender sein, der sein Firmenfahrzeug veräußern will. Die Haftung bezieht sich nur auf Mängel, die das Fahrzeug schon bei der Übergabe aufwies. Machen sich solche Mängel schon in den ersten sechs Monaten bemerkbar, muss der Verkäufer beweisen, dass die Schäden bei Übergabe des Autos noch nicht vorlagen. Treten Mängel später auf, muss der Käufer das Vorhandensein der Mängel bei Übergabe belegen. Weigert sich der Händler, die Reparatur vorzunehmen oder gelingt es ihm auch beim zweiten Mal nicht, den Mangel zu beseitigen, kann der Preis gemindert oder – bei einem wesentlichen Schaden – der Wagen zurückgegeben werden. Der private Verkäufer darf die Haftung vertraglich ausschließen. Trotzdem kann auch er in bestimmten Fällen in die Pflicht genommen werden, beispielsweise, wenn er einen Unfallschaden des Autos verheimlicht hat. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten genaue Absprachen getroffen und diese vertraglich festgehalten werden. Im Falle eines Rechtsstreits kann ein schriftlicher Kaufvertrag, wie er beim ADAC erhältlich ist, die Beweislage erheblich erleichtern.

Aber auch andere Probleme können beim Gebrauchtwagenkauf auftreten. So können Unfälle oder Beschädigungen während der Probefahrt für Streitereien sorgen. Während der Interessent gegenüber dem Händler nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden haftet, kann er bei Privatanbietern für sämtliche Schädigungen am Fahrzeug zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich deshalb, das Auto vor Fahrtantritt auf Kratzer und andere Schäden zu prüfen. Der Verkäufer sollte sich auf jeden Fall den Führerschein des Fahrers zeigen lassen und dessen Namen sowie Adresse notieren. Am besten fährt er bei der Probefahrt mit.

Automarken: Alfa Romeo, Audi, BMW, Bentley, Bugatti, Citroen, Dacia, Daihatsu, Dodge, Ferrari, Fiat, Ford, Honda, Hyundai, Iveco, Jaguar, Jeep, Kia, Lada, Lancia, Land-Rover, Lexus, Maserati, Mazda, Mercedes-Benz, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Porsche, Renault, Saab, Seat, Skoda, Smart, Subaru, Suzuki, Tata, Toyota, VW, Volkswagen, Volvo, Porsche Ankauf.